Der 16. Sächsischen Integrationspreis 2026

Zwischen dem 24. August und dem 2. Oktober 2026 können an dieser Stelle Vorschläge gemacht werden, um engagierte sächsische Vereine, Unternehmen, Initiativen und Institutionen zu ehren, die sich in den vergangenen zwölf Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten im Freistaat eingesetzt hatten.

Denn: Gelungene Integrationen sind Erfolgsgeschichten in Sachsen!

Wer darf teilnehmen und wer kann was gewinnen?

Für den Sächsischen Integrationspreis 2026 stehen insgesamt 9.000 Euro zur Verfügung. Er wurde auf drei Preise zu je 3.000 Euro verteilt. Alle Bewerber werden zusätzlich durch professionelle Pressearbeit und eine Broschüre bekannt gemacht.

Die Broschüre mit der Dokumentation der Vorschläge kann nach der Preisverleihung unter www.offenes-sachsen.de bei der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten oder hier auf der Website bestellt werden und wird kostenlos zugeschickt.

Vereine und Verbände sind wichtige Partner für Integrationsprozesse, können sie doch einen einfachen Zugang zu Teilhabe und gemeinsame Aktivitäten auf der Basis gleicher Interessen fördern.
Gesucht wurden Vereine und Verbände, in denen Migrantinnen und Migranten willkommen waren und sind und sich aktiv in das Vereinsleben integrieren können, unabhängig davon, ob es sich um Kultur, Sport, Kunst, Wissenschaft, Umwelt oder Soziales handelt. Entscheidend war das gleichberechtigte Miteinander entsprechend der Vereinssatzung.

Gesucht wurden engagierte Unternehmen, die Integrationsmaßnahmen entwickeln und umsetzen. In ihnen pflegen Geschäftsführung wie Belegschaft gleichermaßen einen offenen, respektvollen und toleranten Umgang mit Migrantinnen und Migranten, organisieren Fach- und Sprachtrainings, Patenschaften oder berücksichtigen kulturelle und religiöse Besonderheiten.

In vielen Kommunen wurden seit Jahren gewaltige Anstrengungen unternommen, um die ankommenden Flüchtlinge zu betreuen, für das Lebensnotwendige zu sorgen und sie in ihr neues Lebensumfeld zu integrieren. Es waren und sind die Kommunen, die die Bereitstellung von Wohnraum, von Kita- und Schulplätzen für Migrantinnen und Migranten sicherstellen. Und es waren und sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen auf allen Ebenen, die schnell praxistaugliche Lösungen auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen organisieren.

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Mitglieder der Jury 2026

Petra Kipping © SMS

Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Petra Köpping

Sächsischer Integrationsbeauftragter

Martin Modschiedler MdL

Wasserwacht der Koberbachtalsperre Langenhessen Projekt DRK Kreisverband Zwickauer Land e. V.

Preisträger 2024

Netzwerk Fachkräfte international e. V., Plauen

Preisträger 2024

Deutschkurse im Lutherhof Crimmitschau

Preisträger 2024

Rückblick Preisverleihung 2024

Zur Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes sollen Menschen mit Migrationshintergrund zu einem gleichberechtigten Leben in unserer Gesellschaft befähigt werden. Menschen mit Migrationshintergrund sollen ebenso zur Integration auf Basis der Grundwerte der Verfassung des Freistaates Sachsens beitragen, indem sie eigene Integrationsleistungen erbringen. Insbesondere sollen sie jedwede Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts unternehmen.

Quelle: Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz vom 29. Mai 2024